Im Preis inkludiert sind die Lieferung, sowie der Auf- und Abbau im Umkreis von 30km (Hörsching). Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 50 Cent/km (Hin- und Rückfahrt x2) verrechnet.
Die Hüpfburg wird grundsätzlich tageweise vermietet. Der früheste Aufbau erfolgt um 9:00 Uhr und der späteste Abbau um 21:00 Uhr.
Um euren gewünschten Termin zu fixieren ist eine Anzahlung von 150 Euro nötig. Zudem wird euch ein Mietvertrag mitgeschickt, der ebenfalls zu retournieren ist. Die Restzahlung erfolgt spätestens eine Woche vor dem gewünschten Datum.
Bei Schlechtwetter werden - insofern unsererseits keine Leistung erfolgt - die Anzahlung rückerstattet und der Mietvertrag aufgehoben.
Erkundigt euch vorab in eurer Location, ob eine Hüpfburg aufgebaut werden darf. Es wird ein Platz von 7m x 6m x 4,5m (LxBxH) benötigt. Zudem muss der Untergrund glatt sein (idealerweise Wiese) und es darf kein Gefälle herrschen. Wird die Hüpfburg auf einem Kiesbeet oder auf Asphalt aufgebaut, muss die mitgelieferte Plane verwendet werden.
Der Zugang zum Aufbauort muss mindestens 1,2m breit sein, damit der Anhänger, auf dem sich die Hüpfburg befindet, zum Aufbauort gebracht werden kann.
Für das Gebläse wird ein 230V Anschluss benötigt, der während des gesamten Betriebs aufrecht gehalten werden muss.
Es muss eine Aufsichtsperson vorhanden sein, die darauf achtet, dass:
- keine Lebensmittel in der Hüpfburg konsumiert werden.
- die Schuhe ausgezogen werden.
- keine spitzen oder gefährlichen Gegenstände in die Hüpfburg mitgenommen werden.
- Brillen entfernt werden, da sie eine Verletzungsgefahr darstellen.
- grobes Spielverhalten zu unterlassen ist.
- ein geregelter sicherer Zugang zum Spielgerät gewährleistet ist.
- keine Farbstifte oder sonstige Färbemittel in die Hüpfburg mitgenommen werden.
- sich keine Person an der Dekoration, sowie an den Seitenwänden der Hüpfburg festhält oder diese bespringt.
Grundsätzlich gilt: ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER!
Die von euch beauftragte Aufsichtsperson ist ebenfalls zuständig, dass das Gerät bei Windstärke 5
(29 - 38km/h - sichtbares Bewegen der Bäume) auszustecken und die Luft auszulassen ist.
Bei Wind, Regen und Unwetter muss das Gerät abgebaut und mit der mitgelieferten Plane abgedeckt werden. Es dürfen sich keine Personen während des Auf- und Abbaus in der Hüpfburg aufhalten.
Die mitgelieferten Sandsäcke müssen während der Benutzung an der Hüpfburg befestigt bleiben und werden bei plötzlich auftretendem Schlechtwetter zum Beschweren der Plane verwendet.
Das Gebläse muss ebenfalls ins Trockene gebracht werden.
Niemand, außer der verantwortlichen Aufsichtsperson, darf Zugriff zum Gebläse haben. Es dürfen keine Kinder damit spielen. Sollte sich der Luftschlauch dennoch lösen, ist die Hüpfburg zu verlassen und erst wenn die Hüpfburg wieder vollständig steht, zu betreten.
Sollte die Hüpfburg grobe Verschmutzungen aufweisen, behalten wir uns vor eine Reinigungspauschale von 50 Euro einzuheben.